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   BSG, 23.02.2011 - B 11 AL 15/10 R   

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https://dejure.org/2011,4692
BSG, 23.02.2011 - B 11 AL 15/10 R (https://dejure.org/2011,4692)
BSG, Entscheidung vom 23.02.2011 - B 11 AL 15/10 R (https://dejure.org/2011,4692)
BSG, Entscheidung vom 23. Februar 2011 - B 11 AL 15/10 R (https://dejure.org/2011,4692)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Arbeitslosenversicherung

  • lexetius.com

    Teilhabe am Arbeitsleben - Weiterzahlung von Anschluss-Übergangsgeld - Unterbrechung des Dreimonatszeitraums des § 51 Abs 4 SGB 9 durch Beschäftigungsaufnahme - wiederholter Eintritt der Arbeitslosigkeit - Neuentstehung

  • openjur.de

    Teilhabe am Arbeitsleben; Weiterzahlung von Anschluss-Übergangsgeld; Unterbrechung des Dreimonatszeitraums des § 51 Abs 4 SGB 9 durch Beschäftigungsaufnahme; wiederholter Eintritt der Arbeitslosigkeit; Neuentstehung; Statthaftigkeit der Berufung

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 97 SGB 3, § 103 S 1 Nr 1 SGB 3, § 160 S 2 SGB 3, § 51 Abs 4 S 1 SGB 9, § 104 SGB 10
    Teilhabe am Arbeitsleben - Weiterzahlung von Anschluss-Übergangsgeld - Unterbrechung des Dreimonatszeitraums des § 51 Abs 4 SGB 9 durch Beschäftigungsaufnahme - wiederholter Eintritt der Arbeitslosigkeit - Neuentstehung - Statthaftigkeit der Berufung

  • REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)

    Kein Verlust des Anspruchs auf Übergangsgeld durch kurzzeitige Beschäftigung innerhalb des Dreimonatszeitraums

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Anschlussübergangsgeld erlischt nicht endgültig mit Aufnahme einer Beschäftigung durch den Leistungsempfänger; Anspruch auf Weiterbewilligung von Anschlussübergangsgeld als Leistung zur Teilhabe behinderter Menschen am Arbeitsleben; Wegfall der ...

  • rewis.io

    Teilhabe am Arbeitsleben - Weiterzahlung von Anschluss-Übergangsgeld - Unterbrechung des Dreimonatszeitraums des § 51 Abs 4 SGB 9 durch Beschäftigungsaufnahme - wiederholter Eintritt der Arbeitslosigkeit - Neuentstehung - Statthaftigkeit der Berufung

  • ra.de
  • rewis.io

    Teilhabe am Arbeitsleben - Weiterzahlung von Anschluss-Übergangsgeld - Unterbrechung des Dreimonatszeitraums des § 51 Abs 4 SGB 9 durch Beschäftigungsaufnahme - wiederholter Eintritt der Arbeitslosigkeit - Neuentstehung - Statthaftigkeit der Berufung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anspruch auf Weiterbewilligung von Anschlussübergangsgeld als Leistung zur Teilhabe behinderter Menschen am Arbeitsleben; Wegfall der Anspruchsvoraussetzungen nach Unterbrechung der Gewährung von Anschlussübergangsgeld durch die Aufnahme einer im Ergebnis wenige Tage ...

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Bundessozialgericht (Terminbericht)

    Arbeitsförderungsrecht

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Weiterbewilligung des Anschluss-Übergangsgeldes

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Weiterzahlung von Anschluss-Übergangsgeld

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2011, 1408
  • NZS 2011, 831
  • SGb 2011, 205
 
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Wird zitiert von ... (33)Neu Zitiert selbst (12)

  • BSG, 11.05.2000 - B 7 AL 54/99 R

    Kein unmittelbarer Anschluß nach Abschluß der Bildungsmaßnahme für

    Auszug aus BSG, 23.02.2011 - B 11 AL 15/10 R
    Da der Kläger die Voraussetzungen der Arbeitslosigkeit und der Arbeitslosmeldung schon ab 14.1.2005, also im unmittelbaren Anschluss an den Abschluss der Weiterbildung mit Bezug von Übg, und dann wieder sofort nach Beendigung der nur kurz ausgeübten Beschäftigung erfüllt hat, stellt sich nicht die im Urteil des BSG zum früheren § 156 SGB III erörterte Frage, ob eine "nahtlose" Arbeitslosmeldung zu verlangen ist (vgl BSGE 86, 147, 148 ff = SozR 3-4300 § 156 Nr. 1; vgl auch zum früheren § 59d Abs. 2 Arbeitsförderungsgesetz Niesel, AFG, 2. Aufl 1997, § 59d RdNr 26; zu § 59c AFG s BSG SozR 3-4100 § 59c Nr. 3) .

    f) Auch die vom LSG - entsprechend dem Antrag des Klägers - zugrunde gelegte Leistungsdauer bis 12.4.2005 ist nicht zu beanstanden (vgl dazu auch BSGE 86, 147, 152 f = SozR 3-4300 § 156 Nr. 1) .

  • BSG, 07.11.2006 - B 7b AS 14/06 R

    Arbeitslosengeld II - Wahrnehmung des Umgangsrechtes mit dem minderjährigen

    Auszug aus BSG, 23.02.2011 - B 11 AL 15/10 R
    Es kann insoweit offen bleiben, ob mit der Entscheidung über den vom Kläger gegen die Beklagte geltend gemachten Anspruch zugleich unmittelbar iS des § 75 Abs. 2 SGG in die Rechtssphäre des anderen Trägers eingegriffen wird (vgl BSGE 93, 283, 285 = SozR 4-3250 § 14 Nr. 1; BSGE 97, 242, 247 = SozR 4-4200 § 20 Nr. 1) .
  • BSG, 26.10.2004 - B 7 AL 16/04 R

    Rehabilitationsträger - vorläufige Zuständigkeit - notwendige Beiladung des

    Auszug aus BSG, 23.02.2011 - B 11 AL 15/10 R
    Es kann insoweit offen bleiben, ob mit der Entscheidung über den vom Kläger gegen die Beklagte geltend gemachten Anspruch zugleich unmittelbar iS des § 75 Abs. 2 SGG in die Rechtssphäre des anderen Trägers eingegriffen wird (vgl BSGE 93, 283, 285 = SozR 4-3250 § 14 Nr. 1; BSGE 97, 242, 247 = SozR 4-4200 § 20 Nr. 1) .
  • BSG, 06.04.2006 - B 7a AL 56/05 R

    Vermittlungsgutschein - Vergütungsanspruch des privaten Arbeitsvermittlers -

    Auszug aus BSG, 23.02.2011 - B 11 AL 15/10 R
    Denn nach ständiger Rechtsprechung des BSG zieht eine unterbliebene notwendige Beiladung dann keine Aufhebung des angefochtenen Urteils und keine Zurückverweisung nach sich, wenn sich im Revisionsverfahren ergibt, dass die zu treffende Entscheidung aus Sicht des Revisionsgerichts den Beizuladenden nicht benachteiligen kann (BSGE 66, 144, 146 = SozR 3-5795 § 6 Nr. 1; SozR 3-1500 § 55 Nr. 34 S 68; BSGE 96, 190, 195 f = SozR 4-4300 § 421g Nr. 1) .
  • BSG, 17.11.2005 - B 11a/11 AL 57/04 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - Berufungsverfahren - Streitgegenstand - analoge

    Auszug aus BSG, 23.02.2011 - B 11 AL 15/10 R
    Maßgebender Zeitpunkt für die Beurteilung der Zulässigkeit der Berufung ist aber deren Einlegung (ua BSG SozR 4-1500 § 96 Nr. 4 RdNr 14; SozR 4-1500 § 144 Nr. 4 RdNr 13; Leitherer in Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer, SGG, 9. Aufl 2008, § 144 RdNr 19, jeweils mwN) .
  • BSG, 02.08.2001 - B 7 AL 18/00 R

    Klage auf Feststellung des Bestehen oder Nichtbestehens eines

    Auszug aus BSG, 23.02.2011 - B 11 AL 15/10 R
    Denn nach ständiger Rechtsprechung des BSG zieht eine unterbliebene notwendige Beiladung dann keine Aufhebung des angefochtenen Urteils und keine Zurückverweisung nach sich, wenn sich im Revisionsverfahren ergibt, dass die zu treffende Entscheidung aus Sicht des Revisionsgerichts den Beizuladenden nicht benachteiligen kann (BSGE 66, 144, 146 = SozR 3-5795 § 6 Nr. 1; SozR 3-1500 § 55 Nr. 34 S 68; BSGE 96, 190, 195 f = SozR 4-4300 § 421g Nr. 1) .
  • BSG, 24.05.2006 - B 3 KR 15/05 R

    Streitigkeit über Vergütung zwischen öffentlich-rechtlichem Krankenhausträger und

    Auszug aus BSG, 23.02.2011 - B 11 AL 15/10 R
    Maßgebender Zeitpunkt für die Beurteilung der Zulässigkeit der Berufung ist aber deren Einlegung (ua BSG SozR 4-1500 § 96 Nr. 4 RdNr 14; SozR 4-1500 § 144 Nr. 4 RdNr 13; Leitherer in Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer, SGG, 9. Aufl 2008, § 144 RdNr 19, jeweils mwN) .
  • BSG, 18.01.1990 - 4 RA 4/89

    Revision - Zurückverweisung - Beiladung - Ehrenbeamtendienst

    Auszug aus BSG, 23.02.2011 - B 11 AL 15/10 R
    Denn nach ständiger Rechtsprechung des BSG zieht eine unterbliebene notwendige Beiladung dann keine Aufhebung des angefochtenen Urteils und keine Zurückverweisung nach sich, wenn sich im Revisionsverfahren ergibt, dass die zu treffende Entscheidung aus Sicht des Revisionsgerichts den Beizuladenden nicht benachteiligen kann (BSGE 66, 144, 146 = SozR 3-5795 § 6 Nr. 1; SozR 3-1500 § 55 Nr. 34 S 68; BSGE 96, 190, 195 f = SozR 4-4300 § 421g Nr. 1) .
  • BSG, 23.02.2000 - B 5 RJ 38/98 R

    Abschluß berufsfördernder Maßnahmen

    Auszug aus BSG, 23.02.2011 - B 11 AL 15/10 R
    a) Der Kläger ist Leistungsempfänger iS des § 51 Abs. 4 Satz 1 SGB IX. Er hat nach den getroffenen Feststellungen an einer Maßnahme zur Teilhabe am Arbeitsleben erfolgreich teilgenommen und wegen der Teilnahme Übg bezogen (§ 103 Nr. 1, § 160 SGB III iVm §§ 46 ff SGB IX; zur Akzessorietät vgl Luik in Eicher/Schlegel, SGB III, § 160 RdNr 24, Stand 2009; zum Erfordernis des erfolgreichen Abschlusses vgl BSG, Urteil vom 23.2.2000, B 5 RJ 38/98 R, DRV 2001, 119; Böttiger in Eicher/Schlegel, SGB III, RdNr 25 zu § 51 SGB IX , Stand 2007; zum Meinungsstand, ob Maßnahme erfolgreich beendet worden sein muss, vgl Nachweise bei Keller in Mutschler/Bartz/Schmidt-de Caluwe, SGB III, 3. Aufl 2008, § 160 RdNr 55) .
  • BSG, 25.09.1996 - 11 RAr 47/96

    Übergangsgeldberechnung bei Inanspruchnahme von Resturlaub und Urlaubsentgelt

    Auszug aus BSG, 23.02.2011 - B 11 AL 15/10 R
    Da der Kläger die Voraussetzungen der Arbeitslosigkeit und der Arbeitslosmeldung schon ab 14.1.2005, also im unmittelbaren Anschluss an den Abschluss der Weiterbildung mit Bezug von Übg, und dann wieder sofort nach Beendigung der nur kurz ausgeübten Beschäftigung erfüllt hat, stellt sich nicht die im Urteil des BSG zum früheren § 156 SGB III erörterte Frage, ob eine "nahtlose" Arbeitslosmeldung zu verlangen ist (vgl BSGE 86, 147, 148 ff = SozR 3-4300 § 156 Nr. 1; vgl auch zum früheren § 59d Abs. 2 Arbeitsförderungsgesetz Niesel, AFG, 2. Aufl 1997, § 59d RdNr 26; zu § 59c AFG s BSG SozR 3-4100 § 59c Nr. 3) .
  • BSG, 28.02.1978 - 4 RJ 73/77

    Arbeitslosigkeit - Vorzeitiges Altersruhegeld - Berufung - Zulässigkeit -

  • LSG Niedersachsen, 17.08.2000 - L 8 AL 475/99
  • BSG, 24.06.2020 - B 4 AS 10/20 R

    Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem SGB II

    Da es für die Frage der Zulassungsbedürftigkeit der Berufung auf den Beschwerdewert im Zeitpunkt der Berufungseinlegung ankommt (BSG vom 8.10.1981 - 7 RAr 72/80 - SozR 1500 § 144 Nr. 18, juris RdNr 16 mwN; BSG vom 23.2.2011 - B 11 AL 15/10 R - SozR 4-3250 § 51 Nr. 2 RdNr 13; BSG vom 19.3.2020 - B 4 AS 4/20 R - zur Veröffentlichung in SozR vorgesehen) , ist es unerheblich, dass der (addierte) Beschwerdewert durch den zu Protokoll gegebenen Verwaltungsakt des Beklagten in der mündlichen Verhandlung vor dem LSG auf unter 750 Euro gesunken ist.
  • BSG, 06.09.2017 - B 13 R 20/14 R

    Gesetzliche Rentenversicherung - Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben -

    Auf die Rechtsansicht des LSG zur materiell-rechtlichen Begründetheit des Verlangens kommt es dabei nicht an (noch offengelassen von BSG Urteil vom 23.2.2011 - B 11 AL 15/10 R - SozR 4-3250 § 51 Nr. 2 RdNr 14; s auch Leitherer in Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer/Schmidt, SGG, 12. Aufl 2017, § 144 RdNr 15: rechtliche Folgewirkungen bleiben bei der Berechnung außer Ansatz) .

    Diese Voraussetzung liegt hier nicht vor (insoweit offengelassen von BSG Urteil vom 23.2.2011 - B 11 AL 15/10 R - SozR 4-3250 § 51 Nr. 2 RdNr 15) .

  • BSG, 12.05.2011 - B 11 AL 24/10 R

    Rückwirkende Insolvenzgeldbewilligung - Erstattungsanspruch des

    Der beigeladene Grundsicherungsträger war vorliegend nachrangig verpflichtet, soweit er bei rechtzeitiger Gewährung des Insg Alg II-Leistungen an den Kläger nicht hätte erbringen müssen (zur Anwendbarkeit des § 104 SGB X bei Vorleistung des Grundsicherungsträgers vgl Senatsurteil vom 23.2.2011, B 11 AL 15/10 R - zur Veröffentlichung vorgesehen und zur Vorleistung des Sozialhilfeträgers vgl Senatsurteil vom 8.8.1990 - 11 RAr 79/88 - SozR 3-1300 § 104 Nr. 3 S 6) .
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BSG, Entscheidung vom 23.02.2011 - B 11 AL 10/10 R (https://dejure.org/2011,5415)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Arbeitslosenversicherung

  • lexetius.com

    Private Arbeitsvermittlung - Vergütungsanspruch aus einem Vermittlungsgutschein - Vermittlungsvertrag - Einschaltung eines anderen Arbeitsvermittlers - Erfüllungsgehilfe - Untermakler - Schriftformerfordernis - Untervermittlungsklausel

  • openjur.de

    Private Arbeitsvermittlung; Vergütungsanspruch aus einem Vermittlungsgutschein; Einschaltung eines anderen Arbeitsvermittlers; fehlender Vermittlungsvertrag; kein Erfüllungsgehilfe bzw Untermakler

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 421g Abs 1 S 1 SGB 3 vom 23.12.2003, § 421g Abs 1 S 2 SGB 3 vom 23.12.2003, § 421g Abs 1 S 4 SGB 3 vom 23.12.2003, § 421g Abs 2 S 3 SGB 3 vom 23.12.2003, § 421g Abs 2 S 4 SGB 3 vom 23.12.2003
    Private Arbeitsvermittlung - Vergütungsanspruch aus einem Vermittlungsgutschein - Einschaltung eines anderen Arbeitsvermittlers - fehlender Vermittlungsvertrag - kein Erfüllungsgehilfe bzw Untermakler

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Kein Zahlungsanspruch des privaten Arbeitsvermittlers gegen die BA aus eigenem Recht bei fehlendem Abschluss eines schriftlichen Vermittlungsvertrag zwischen Arbeitsvermittler und Arbeitsuchenden; Zahlungsanspruch des privaten Arbeitsvermittlers gegen die BA aus eigenem ...

  • zimmermann-notar-rostock.de PDF

    Private Arbeitsvermittlung, Anspruch auf Auszahlung der Vermittlungsprovision

  • rewis.io

    Private Arbeitsvermittlung - Vergütungsanspruch aus einem Vermittlungsgutschein - Einschaltung eines anderen Arbeitsvermittlers - fehlender Vermittlungsvertrag - kein Erfüllungsgehilfe bzw Untermakler

  • ra.de
  • rewis.io

    Private Arbeitsvermittlung - Vergütungsanspruch aus einem Vermittlungsgutschein - Einschaltung eines anderen Arbeitsvermittlers - fehlender Vermittlungsvertrag - kein Erfüllungsgehilfe bzw Untermakler

  • rechtsportal.de

    Anspruch auf Auszahlung einer Vergütung aus einem Vermittlungsgutschein in der privaten Arbeitsvermittlung; Fehlen eines Vermittlungsvertrages

  • datenbank.nwb.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Bundessozialgericht (Terminbericht)

    Arbeitsförderungsrecht

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Kooperationen in der privaten Arbeitsvermittlung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • SGb 2011, 205
 
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Wird zitiert von ... (33)Neu Zitiert selbst (9)

  • BSG, 06.05.2008 - B 7/7a AL 8/07 R

    Vermittlungsgutschein - Vergütungsanspruch des privaten Arbeitsvermittlers -

    Auszug aus BSG, 23.02.2011 - B 11 AL 10/10 R
    Nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG) ist der private Arbeitsvermittler selbst Inhaber eines Zahlungsanspruchs, der zunächst einen Vergütungsanspruch gegen den Arbeitnehmer voraussetzt, der sich seinerseits aus einem zivilrechtlichen Vertrag ergibt, dessen Wirksamkeit und nähere Ausgestaltung sich nach den Vorschriften des BGB richtet, die von den öffentlich-rechtlichen Normen überlagert sind (BSGE 96, 190 = SozR 4-4300 § 421g Nr. 1, RdNr 13 ff; BSGE 100, 238 = SozR 4-4300 § 421g Nr. 3, RdNr 11; BSG, Urteil vom 6.5.2008 - B 7/7a AL 10/07 R - Juris, RdNr 11; ebenso inzwischen: BGH, Urteil vom 18.3.2010 - III ZR 254/09 - VersR 2010, 1216, 1217) .

    Der Zahlungsanspruch des Vermittlers hat danach regelmäßig folgende Voraussetzungen: (1) Ausstellung eines Vermittlungsgutscheins; (2) wirksamer, vor Beginn der Vermittlungstätigkeit abgeschlossener schriftlicher Vermittlungsvertrag (§ 296 Abs. 1 Satz 1 SGB III iVm § 297 SGB III) mit daraus resultierendem Zahlungsanspruch des Vermittlers gegen den Arbeitnehmer; (3) Vermittlungstätigkeit mit erfolgreicher Vermittlung in eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung mit mindestens 15 Wochenstunden (vgl BSGE 100, 238 = SozR 4-4300 § 421g Nr. 3, RdNr 11; BSG, Urteil vom 6.5.2008 - B 7/7a AL 10/07 R - Juris, RdNr 11) .

    Eine eigene Vermittlungstätigkeit erfordert nach dem Vermittlungsbegriff des § 652 BGB (zu dessen Anwendbarkeit vgl BSGE 100, 238 = SozR 4-4300 § 421g Nr. 3, RdNr 12 mwN) , dass der Vermittler als Dritter in Kontakt sowohl mit dem Arbeitsuchenden als auch dem Arbeitgeber tritt und durch seine Tätigkeit aktiv die Abschlussbereitschaft beider derart fördert (Kausalität), dass ein Arbeitsvertrag geschlossen wird.

  • BSG, 06.04.2006 - B 7a AL 56/05 R

    Vermittlungsgutschein - Vergütungsanspruch des privaten Arbeitsvermittlers -

    Auszug aus BSG, 23.02.2011 - B 11 AL 10/10 R
    Nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG) ist der private Arbeitsvermittler selbst Inhaber eines Zahlungsanspruchs, der zunächst einen Vergütungsanspruch gegen den Arbeitnehmer voraussetzt, der sich seinerseits aus einem zivilrechtlichen Vertrag ergibt, dessen Wirksamkeit und nähere Ausgestaltung sich nach den Vorschriften des BGB richtet, die von den öffentlich-rechtlichen Normen überlagert sind (BSGE 96, 190 = SozR 4-4300 § 421g Nr. 1, RdNr 13 ff; BSGE 100, 238 = SozR 4-4300 § 421g Nr. 3, RdNr 11; BSG, Urteil vom 6.5.2008 - B 7/7a AL 10/07 R - Juris, RdNr 11; ebenso inzwischen: BGH, Urteil vom 18.3.2010 - III ZR 254/09 - VersR 2010, 1216, 1217) .

    Denn durch das "Vermittlungsgutscheinverfahren" soll das Zahlungsrisiko gerade nicht auf den Arbeitnehmer/Arbeitslosen verlagert werden (vgl BSGE 96, 190 = SozR 4-4300 § 421g Nr. 1, RdNr 20) .

    Es handelt sich um ein gerichtskostenpflichtiges Verfahren, weil der Kläger kein Leistungsempfänger iS des § 183 SGG ist (vgl dazu: BSGE 96, 190, 196 = SozR 4-4300 § 421g Nr. 1, RdNr 21) .

  • BGH, 21.04.1954 - VI ZR 55/53

    Erfüllungsgehilfe

    Auszug aus BSG, 23.02.2011 - B 11 AL 10/10 R
    Maßgebend ist allein, ob er nach den rein tatsächlichen Vorgängen des gegebenen Falls mit dem Willen des Schuldners bei der Erfüllung der diesem obliegenden Verbindlichkeit als seine Hilfsperson tätig wird (grundlegend: BGHZ 13, 111, 113 mwN; BGHZ 62, 119, 124; BGH, Urteil vom 21.10.2009 - VIII ZR 64/09 - NJW 2009, 3781, 3782; stRspr) .

    Somit kommt es nicht auf Wissen und Willen des Gehilfen, sondern desjenigen an, der ihn zur Erfüllung seiner Verbindlichkeit für sich handeln lässt ( BGHZ 13, 111, 114 mwN; Löwisch in Staudinger, Kommentar zum BGB - Zweites Buch, Recht der Schuldverhältnisse, §§ 255 bis 292, 13. Aufl 1995, § 278, RdNr 14 ).

  • BSG, 06.05.2008 - B 7/7a AL 10/07 R

    Vergütungsanspruch eines privaten Arbeitsvermittlers bei einer wirtschaftlichen

    Auszug aus BSG, 23.02.2011 - B 11 AL 10/10 R
    Nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG) ist der private Arbeitsvermittler selbst Inhaber eines Zahlungsanspruchs, der zunächst einen Vergütungsanspruch gegen den Arbeitnehmer voraussetzt, der sich seinerseits aus einem zivilrechtlichen Vertrag ergibt, dessen Wirksamkeit und nähere Ausgestaltung sich nach den Vorschriften des BGB richtet, die von den öffentlich-rechtlichen Normen überlagert sind (BSGE 96, 190 = SozR 4-4300 § 421g Nr. 1, RdNr 13 ff; BSGE 100, 238 = SozR 4-4300 § 421g Nr. 3, RdNr 11; BSG, Urteil vom 6.5.2008 - B 7/7a AL 10/07 R - Juris, RdNr 11; ebenso inzwischen: BGH, Urteil vom 18.3.2010 - III ZR 254/09 - VersR 2010, 1216, 1217) .

    Der Zahlungsanspruch des Vermittlers hat danach regelmäßig folgende Voraussetzungen: (1) Ausstellung eines Vermittlungsgutscheins; (2) wirksamer, vor Beginn der Vermittlungstätigkeit abgeschlossener schriftlicher Vermittlungsvertrag (§ 296 Abs. 1 Satz 1 SGB III iVm § 297 SGB III) mit daraus resultierendem Zahlungsanspruch des Vermittlers gegen den Arbeitnehmer; (3) Vermittlungstätigkeit mit erfolgreicher Vermittlung in eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung mit mindestens 15 Wochenstunden (vgl BSGE 100, 238 = SozR 4-4300 § 421g Nr. 3, RdNr 11; BSG, Urteil vom 6.5.2008 - B 7/7a AL 10/07 R - Juris, RdNr 11) .

  • BGH, 21.10.2009 - VIII ZR 64/09

    Unzulässige fristlose Kündigung des Vermieters nach unpünktlichen Mietzahlungen

    Auszug aus BSG, 23.02.2011 - B 11 AL 10/10 R
    Maßgebend ist allein, ob er nach den rein tatsächlichen Vorgängen des gegebenen Falls mit dem Willen des Schuldners bei der Erfüllung der diesem obliegenden Verbindlichkeit als seine Hilfsperson tätig wird (grundlegend: BGHZ 13, 111, 113 mwN; BGHZ 62, 119, 124; BGH, Urteil vom 21.10.2009 - VIII ZR 64/09 - NJW 2009, 3781, 3782; stRspr) .
  • BGH, 18.03.2010 - III ZR 254/09

    Private Arbeitsvermittlung: Wirksamkeit einer formularmäßigen Vereinbarung über

    Auszug aus BSG, 23.02.2011 - B 11 AL 10/10 R
    Nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG) ist der private Arbeitsvermittler selbst Inhaber eines Zahlungsanspruchs, der zunächst einen Vergütungsanspruch gegen den Arbeitnehmer voraussetzt, der sich seinerseits aus einem zivilrechtlichen Vertrag ergibt, dessen Wirksamkeit und nähere Ausgestaltung sich nach den Vorschriften des BGB richtet, die von den öffentlich-rechtlichen Normen überlagert sind (BSGE 96, 190 = SozR 4-4300 § 421g Nr. 1, RdNr 13 ff; BSGE 100, 238 = SozR 4-4300 § 421g Nr. 3, RdNr 11; BSG, Urteil vom 6.5.2008 - B 7/7a AL 10/07 R - Juris, RdNr 11; ebenso inzwischen: BGH, Urteil vom 18.3.2010 - III ZR 254/09 - VersR 2010, 1216, 1217) .
  • BGH, 08.02.1974 - V ZR 21/72

    Wirksamkeit eines Kaufvertrags über ein Grundstück; Baurechtliche Genehmigung für

    Auszug aus BSG, 23.02.2011 - B 11 AL 10/10 R
    Maßgebend ist allein, ob er nach den rein tatsächlichen Vorgängen des gegebenen Falls mit dem Willen des Schuldners bei der Erfüllung der diesem obliegenden Verbindlichkeit als seine Hilfsperson tätig wird (grundlegend: BGHZ 13, 111, 113 mwN; BGHZ 62, 119, 124; BGH, Urteil vom 21.10.2009 - VIII ZR 64/09 - NJW 2009, 3781, 3782; stRspr) .
  • OLG Düsseldorf, 26.02.1998 - 5 U 60/97

    Vermittlung von Architektenaufträgen gegen Provision?

    Auszug aus BSG, 23.02.2011 - B 11 AL 10/10 R
    Die Vermittlungstätigkeit ist weder im allgemeinen Maklerrecht des BGB noch im Bereich des das Maklerrecht überlagernden öffentlichen Arbeitsförderungsrechts eine höchstpersönlich zu erbringende Verbindlichkeit (vgl zu § 652 BGB etwa: OLG Düsseldorf, Urteil vom 26.2.1998 - 5 U 60/97 - Juris, RdNr 17, insoweit in MDR 1998, 1283 f nicht abgedruckt, und zu §§ 296, 421g SGB III: Kühl/Breitkreuz, NZS 2004, 568, 569) .
  • BGH, 07.12.1988 - IVa ZR 317/87

    Wesen des Untermaklervertrags - Zustandekommen des Maklervertrags

    Auszug aus BSG, 23.02.2011 - B 11 AL 10/10 R
    Für den Auftraggeber ist der Hauptmakler Makler und der Untermakler dessen Gehilfe iS des § 278 BGB (vgl BGH, Urteil vom 7.12.1988 - IVa ZR 317/87 - Juris, RdNr 13) .
  • LSG Berlin-Brandenburg, 28.04.2016 - L 32 AS 846/15

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Eingliederungsleistungen - Vergütung eines

    Nur bei einer solchen Auslegung der Regelungen bei Einschaltung eines privaten Arbeitsvermittlers ergibt sich ein konsistentes Regelungssystem, denn nach dem Regelungskonzept des Zahlungsanspruches erhält der Vermittler seine Vergütung letztlich nicht unmittelbar aufgrund des zivilrechtlichen und über §§ 296 f SGB III (nur) öffentlich-rechtlich überlagerten Vermittlungsvertrages (BSG vom 23.02.2011, B 11 AL 10/10 R, RdNr 15 mwN; BGH Urteil vom 18.03.2010, III ZR 254/09, RdNr 13 mwN) wegen des Stundungsgebots nach § 296 Abs. 4 Satz 2 SGB III, sondern aufgrund der sozialgesetzlichen Vorgaben der §§ 45 Abs. 6, 83 Abs. 2 SGB III.

    Das BSG geht zur früheren Rechtslage des § 421g SGB III aF, ohne dies allerdings näher zu begründen, davon aus, dass dem Jobcenter die Befugnis zustehe, über die Zahlung aus dem Vermittlungsgutschein durch Verwaltungsakt zu entscheiden (BSG, Urteil vom 6. April 2006, B 7a AL 56/05 R, RdNr. 10; Urteil vom 6. Mai 2008, B 7/7a AL 8/07 R, RdNr. 9; Urteil vom 23.02.2011, B 11 AL 10/10 R, Urteil vom 23.02.2011, B 11 AL 11/10 R; Urteil vom 16.02.2012, B 4 AS 77/11 R).

  • BSG, 11.03.2014 - B 11 AL 19/12 R

    Vermittlungsgutschein - Rechtsnatur - Vergütungsanspruch des privaten

    Nach der Rechtsprechung des BSG ist der private Arbeitsvermittler selbst Inhaber des Zahlungsanspruchs, der zunächst einen Vergütungsanspruch gegen den Arbeitnehmer voraussetzt, der sich seinerseits aus einem zivilrechtlichen Vertrag ergibt, dessen Wirksamkeit und nähere Ausgestaltung sich nach den Vorschriften des Bürgerliches Gesetzbuchs (BGB) richtet, wobei diese Vorschriften von öffentlich-rechtlichen Normen überlagert sind (BSG Urteil vom 6.4.2006 - B 7a AL 56/05 R - BSGE 96, 190 = SozR 4-4300 § 421g Nr. 1, RdNr 13 ff; Urteil vom 6.5.2008 - B 7/7a AL 8/07 R - BSGE 100, 238 = SozR 4-4300 § 421g Nr. 3, RdNr 11; BSG Urteil vom 6.5.2008 - B 7/7a AL 10/07 R - Juris RdNr 11; Urteil vom 23.2.2011 - B 11 AL 10/10 R - Juris RdNr 15; Urteil vom 23.2.2011 - B 11 AL 11/10 R - Juris RdNr 19 ff; vgl auch BGH Urteil vom 18.3.2010 - III ZR 254/09 - NJW 2010, 3222) .
  • BSG, 03.05.2018 - B 11 AL 11/17 R

    Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein - Vergütungsanspruch eines privaten

    Wird die erforderliche Schriftform nicht eingehalten, ist die Vereinbarung unwirksam (§ 297 Nr. 1 Alt 3 SGB III; vgl BSG vom 23.2.2011 - B 11 AL 10/10 R - juris RdNr 16) .
  • BSG, 11.12.2014 - B 11 AL 1/14 R

    Vermittlungsgutschein - Vergütungsanspruch des privaten Arbeitsvermittlers -

    Dass ein Kausalzusammenhang zwischen der Vermittlungsleistung und dem Vermittlungserfolg notwendig ist, folgt aus der Formulierung des § 296 Abs. 2 S 1 SGB III, der mit der adverbialen Verbindung "infolge der Vermittlung" dieselbe Kausalität wie § 652 Abs. 1 S 1 BGB ("infolge der Vermittlung") aufgreift (vgl Senatsurteil vom 23.2.2011 - B 11 AL 10/10 R - Juris, RdNr 20; Rixen, NZS 2002, 466, 470) .
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 30.06.2014 - L 11 AL 147/11

    Ausschluss einer Verzinsung des Zahlungsanspruchs des Arbeitsvermittlers gegen

    Der Zahlungsanspruch des Vermittlers gegen die Beklagte hat folgende Voraussetzungen: (1) Ausstellung eines Vermittlungsgutscheins; (2) wirksamer, vor Beginn der Vermittlungstätigkeit abgeschlossener schriftlicher Vermittlungsvertrag (§ 296 Abs. 1 Satz 1 SGB III iVm § 297 SGB III) mit daraus resultierendem Zahlungsanspruch des Vermittlers gegen den Arbeitnehmer; (3) Vermittlungstätigkeit mit erfolgreicher Vermittlung in eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung mit mindestens 15 Wochenstunden (vgl. BSG, Urteil vom 6. Mai 2008 - B 7/7a AL 10/07 R - Urteil vom 23. Februar 2011 - B 11 AL 10/10 R -).

    Eine solche Tätigkeit erfordert nach dem Vermittlungsbegriff des § 652 BGB (zu dessen Anwendbarkeit vgl. BSG, Urteil vom 6. Mai 2008 - B 7/7a AL 10/07 R - Urteil vom 23. Februar 2011 - B 11 AL 10/10 R -), dass der Vermittler als Dritter in Kontakt sowohl mit dem Arbeitsuchenden als auch dem Arbeitgeber tritt und durch seine Tätigkeit aktiv die Abschlussbereitschaft beider derart fördert (Kausalität), dass ein Arbeitsvertrag geschlossen wird.

    Dass ein Kausalzusammenhang zwischen der Vermittlungsleistung und dem Vermittlungserfolg notwendig ist, folgt aus der Formulierung des § 296 Abs. 2 Satz 1 SGB III, der mit der Formulierung "infolge der Vermittlung" dieselbe Kausalität wie § 652 Abs. 1 Satz 1 BGB ("infolge der Vermittlung") aufgreift (vgl. BSG, Urteil vom 23. Februar 2011 - B 11 AL 10/10 R -).

    Es genügt, dass das Beschäftigungsverhältnis selbst am ersten Tag des Geltungszeitraums des Vermittlungsgutscheins beginnt (vgl. dazu insgesamt BSG, Urteil vom 6. Mai 2008 - B 7/7a AL 8/07 R -, Urteil vom 23. Februar 2011 - B 11 AL 10/10 R -).

  • LSG Berlin-Brandenburg, 28.04.2016 - L 32 AS 2374/13

    Vereinbarung der Vergütungshöhe - Schriftform - Befristung - Ermächtigung zur

    Nach dieser Ausgestaltung des Zahlungsanspruches gegenüber dem Sozialleistungsträger erhält der Vermittler seine Vergütung nicht unmittelbar aufgrund des zivilrechtlichen und über §§ 296 f SGB III (nur) öffentlich-rechtlich überlagerten Vermittlungsvertrages (BSG vom 23.02.2011, B 11 AL 10/10 R, RdNr 15 mwN; BGH Urteil vom 18.03.2010, III ZR 254/09, RdNr 13 mwN), sondern aufgrund der sozialgesetzlichen Vorgaben des § 421g Abs. 2 SGB III, die eine ausgesprochen sozialrechtliche Steuerungs-, Sicherungs- und auch eine Schutzfunktion für die Arbeitssuchenden hat und deren Ansprüche auf Förderung erfüllen.

    Das BSG geht zur Rechtslage des § 421g SGB III aF, ohne dies allerdings näher zu begründen, davon aus, dass dem Jobcenter die Befugnis zustehe, über die Zahlung aus dem Vermittlungsgutschein durch Verwaltungsakt zu entscheiden (BSG, Urteil vom 6. April 2006, B 7a AL 56/05 R, RdNr. 10; Urteil vom 6. Mai 2008, B 7/7a AL 8/07 R, RdNr. 9; Urteil vom 23.02.2011, B 11 AL 10/10 R, Urteil vom 23.02.2011, B 11 AL 11/10 R; Urteil vom 16.02.2012, B 4 AS 77/11 R).

  • LSG Sachsen-Anhalt, 20.06.2013 - L 2 AS 199/12

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Eingliederungsleistungen -

    Der Zahlungsanspruch des Vermittlers hat danach regelmäßig folgende Voraussetzungen: (1) Ausstellung eines Vermittlungsgutscheins; (2) wirksamer, vor Beginn der Vermittlungstätigkeit abgeschlossener schriftlicher Vermittlungsvertrag (§§ 296, 297 SGB III a.F.) mit daraus resultierendem Zahlungsanspruch des Vermittlers gegen den Arbeitnehmer; (3) Vermittlungstätigkeit mit erfolgreicher Vermittlung in eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung mit mindestens 15 Wochenstunden (vgl. zum Ganzen: BSG, Urteil vom 23. Februar 2011, B 11 AL 10/10 R, zitiert nach Juris, m.w.N.).

    Danach ist erforderlich, dass der Vermittler als Dritter in Kontakt sowohl mit dem Arbeitsuchenden als auch dem Arbeitgeber tritt und durch seine Tätigkeit aktiv die Abschlussbereitschaft beider derart fördert (Kausalität), dass ein Arbeitsvertrag geschlossen wird (BSG, Urteil vom 23. Februar 2011, a.a.O.).

    Der Vermittler ist kein kostenprivilegierter Leistungsempfänger im Sinne des § 183 SGG (st. Rspr. BSG, u.a. im Urteil vom 23. Februar 2011, a.a.O., m.w.N.).

  • LSG Sachsen, 13.06.2019 - L 3 AS 352/18

    Anspruch eines privaten Arbeitsvermittlers auf Zahlung einer

    Nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts hat der Zahlungsanspruch des privaten Arbeitsvermittlers regelmäßig folgende Voraussetzungen (vgl. BSG, Urteil vom 23. Februar 2011 - B 11 AL 10/10 R - juris Rdnr. 15, m. w. N.; BSG, Urteil vom 11. März 2014 - B 11 AL 19/12 R - BSGE 115, 185 ff. = SozR 4-4300 § 421g Nr. 5 = juris Rdnr. 15, m. w. N.; BSG, Urteil vom 9. Juni 2017 - BSGE 123, 216 ff. = SozR 4-4300 § 326 Nr. 1 = juris Rdnr. 19, m. w. N.; vgl. auch Sächs. LSG, Urteil vom 19. April 2018 - L 3 AL 183/15 - juris Rdnr. 37 ff., m. w. N.): 1. Ausstellung eines Vermittlungsgutscheines, 2. wirksamer, vor Beginn der Vermittlungstätigkeit abgeschlossener schriftlicher Vermittlungsvertrag mit daraus resultierendem Zahlungsanspruch des Vermittlers gegen den Arbeitnehmer, 3. Vermittlungstätigkeit mit erfolgreicher Vermittlung in eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung mit mindestens 15 Wochenstunden und 4. eine sechswöchige Dauer des Beschäftigungsverhältnisses für die Auszahlung der ersten Rate.

    Der Vermittlungsgutschein solle ihn davon gerade befreien (vgl. BSG, Urteil vom 6. April 2006 - B 7a AL 56/05 R - BSGE 96, 190 ff. = SozR 4-4300 § 421g Nr. 1 = NJW 2007, 1902 ff. = juris Rdnr. 20; BSG, Urteil vom 23. Februar 2011 - B 11 AL 10/10 R -juris, jeweils Rdnr. 26; BSG, Urteil vom 16. Februar 2012 - B 4 AS 77/11 R - SozR 4-4200 § 16 Nr. 10 = juris, jeweils Rdnr. 29).

  • BSG, 16.02.2012 - B 4 AS 77/11 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Vermittlungsgutschein - Ausschluss des

    Der Beklagte hat durch den angefochtenen Bescheid jedoch die Zahlung einer Vergütung insgesamt abgelehnt, sodass hier auch die Restvergütung im Streit steht (vgl BSG vom 6.4.2006 - B 7a AL 56/05 R, BSGE 96, 190 = SozR 4-4300 § 421g Nr. 1; bestätigt durch BSG vom 6.5.2008 - B 7/7a AL 8/07 R, BSGE 100, 238 = SozR 4-4300 § 421g Nr. 3; anders für den Fall, dass auch im Gerichtsverfahren nur die Zahlung der ersten Rate begehrt wird: BSG 23.2.2011 - B 11 AL 10/10 R, SGb 2011, 205) .
  • LSG Sachsen, 19.10.2017 - L 3 AL 24/16

    Arbeitsförderung; Vermittlungsvergütung eines privaten Arbeitsvermittlers;

    Nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts zu der bis zum 31. März 2012 geltenden Vorgängerregelung in § 421g SGB III (im Folgenden: § 421g SGB III a. F.) war der private Arbeitsvermittler selbst Inhaber eines Zahlungsanspruchs, der zunächst einen Vergütungsanspruch gegen den Arbeitnehmer voraussetzte, der sich seinerseits aus einem zivilrechtlichen Vertrag ergab, dessen Wirksamkeit und nähere Ausgestaltung sich nach den Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches richtete, die von den öffentlich-rechtlichen Normen überlagert waren (vgl. BSG, Urteil vom 6. April 2006 - B 7a AL 56/05 R - BSGE 96, 190 ff. = SozR 4-4300 § 421g Nr. 1 = NJW 2007, 1902 ff. = juris Rdnr. 13 ff., m. w. N.; BSG, Urteil vom 23. Februar 2011 - B 11 AL 10/10 R - juris Rdnr. 15, m. w. N.; BSG, Urteil vom 11. März 2014 - B 11 AL 19/12 R - BSGE 115, 185 ff. = SozR 4-4300 § 421g Nr. 5 = juris, jeweils Rdnr. 15, m. w. N.).

    Der Zahlungsanspruch des Vermittlers hat nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts regelmäßig folgende Voraussetzungen (vgl. BSG, Urteil vom 23. Februar 2011, a. a. O., m. w. N.; BSG, Urteil vom 11. März 2014, a. a. O., m. w. N.; BSG, Urteil vom 9. Juni 2017, a. a. O., m. w. N.): 1. Ausstellung eines Vermittlungsgutscheines, 2. wirksamer, vor Beginn der Vermittlungstätigkeit abgeschlossener schriftlicher Vermittlungsvertrag mit daraus resultierendem Zahlungsanspruch des Vermittlers gegen den Arbeitnehmer, 3. Vermittlungstätigkeit mit erfolgreicher Vermittlung in eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung mit mindestens 15 Wochenstunden und 4. eine sechswöchige Dauer des Beschäftigungsverhältnisses für die Auszahlung der ersten Rate.

  • LSG Sachsen, 03.11.2016 - L 3 AL 111/14

    Recht der Arbeitsförderung

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 11.04.2016 - L 19 AS 2026/14

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

  • BSG, 03.05.2018 - 3.05.2018

    Anspruchsvoraussetzungen zur Zahlung einer Vergütung aus einem AVGS

  • LSG Sachsen, 03.11.2016 - L 3 AL 124/14

    Recht der Arbeitsförderung

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 14.07.2011 - L 6 AS 812/10

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

  • LSG Sachsen, 19.11.2015 - L 3 AL 192/13

    Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein; Anfechtungsbefugnis eines Vermittlers;

  • LSG Sachsen, 19.10.2017 - L 3 AL 30/15
  • LSG Berlin-Brandenburg, 08.02.2012 - L 18 AL 55/10
  • LSG Mecklenburg-Vorpommern, 21.08.2018 - L 2 AL 42/13

    Voraussetzungen des Zahlungsanspruchs eines Arbeitsvermittlers aus dem

  • LSG Sachsen, 11.11.2021 - L 3 AL 2/21
  • LSG Sachsen, 19.10.2017 - L 3 AL 35/16
  • LSG Sachsen, 19.04.2018 - L 3 AL 183/15

    Anspruch auf eine Vermittlungsvergütung

  • LSG Sachsen-Anhalt, 13.04.2011 - L 2 AL 95/06

    Anspruch des Arbeitsvermittlers auf Auszahlung der Vergütung aus einem

  • LSG Sachsen-Anhalt, 05.02.2014 - L 2 AL 88/13

    Vermittlungsgutschein - Vergütungsanspruch eines privaten Arbeitsvermittlers -

  • LSG Sachsen-Anhalt, 16.03.2016 - L 2 AS 602/13

    Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - öffentlich-rechtlicher Vertrag -

  • LSG Sachsen-Anhalt, 23.05.2013 - L 2 AL 62/11

    Vermittlungsgutschein - Vergütungsanspruch des Integrationsfachdienstes -

  • LSG Sachsen, 19.10.2017 - L 3 AL 103/15

    Vergütung aus einem Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein; Eigene

  • SG Magdeburg, 10.09.2015 - S 44 AS 4109/13

    Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein - Entscheidung über die Auszahlung der

  • LG Saarbrücken, 10.05.2013 - 5 T 125/13

    Prozesskostenhilfe: Bewilligung zur Rechtsverteidigung bei ungeklärter

  • LSG Mecklenburg-Vorpommern, 25.06.2019 - L 2 AL 52/13

    Voraussetzungen des Zahlungsanspruchs des privaten Arbeitsvermittlers aus einem

  • LSG Baden-Württemberg, 10.10.2011 - L 13 AL 2520/09
  • LSG Baden-Württemberg, 10.10.2011 - L 13 AL 2522/09
  • SG Hamburg, 11.07.2018 - S 44 AL 91/15
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Rechtsprechung
   BSG, 09.02.2011 - B 6 KA 5/10 R   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,5772
BSG, 09.02.2011 - B 6 KA 5/10 R (https://dejure.org/2011,5772)
BSG, Entscheidung vom 09.02.2011 - B 6 KA 5/10 R (https://dejure.org/2011,5772)
BSG, Entscheidung vom 09. Februar 2011 - B 6 KA 5/10 R (https://dejure.org/2011,5772)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Vertragsarztangelegenheiten

  • lexetius.com

    Wirtschaftlichkeitsprüfung - Arzneikostenregress - unzulässige Arzneimittelverordnungen - Klageantrag - Auslegung - Einzelpraxis - Gemeinschaftspraxis

  • openjur.de

    Sozialgerichtliches Verfahren; Auslegung eines Klageantrags durch Revisionsgericht; notwendige Beiladung des Mitglieds einer Gemeinschaftspraxis; Wirtschaftlichkeitsprüfung; Adressat eines Arzneikostenregresses bei einer Gemeinschaftspraxis; Krankenkasse ...

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 75 Abs 2 SGG, § 123 SGG, § 106 Abs 2 SGB 5
    Sozialgerichtliches Verfahren - Auslegung eines Klageantrags durch Revisionsgericht - notwendige Beiladung des Mitglieds einer Gemeinschaftspraxis - Wirtschaftlichkeitsprüfung - Adressat eines Arzneikostenregresses bei einer Gemeinschaftspraxis - Krankenkasse - ...

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Beiladung des berechtigten und verpflichteten Mitglieds einer Gemeinschaftspraxis als Gesamtschuldner für die Gemeinschaftspraxis bei dessen persönlicher Haftung ist notwendig; Notwendigkeit der Beiladung des berechtigten und verpflichteten Mitglieds einer ...

  • rewis.io

    Sozialgerichtliches Verfahren - Auslegung eines Klageantrags durch Revisionsgericht - notwendige Beiladung des Mitglieds einer Gemeinschaftspraxis - Wirtschaftlichkeitsprüfung - Adressat eines Arzneikostenregresses bei einer Gemeinschaftspraxis - Krankenkasse - ...

  • ra.de
  • rewis.io

    Sozialgerichtliches Verfahren - Auslegung eines Klageantrags durch Revisionsgericht - notwendige Beiladung des Mitglieds einer Gemeinschaftspraxis - Wirtschaftlichkeitsprüfung - Adressat eines Arzneikostenregresses bei einer Gemeinschaftspraxis - Krankenkasse - ...

  • rechtsportal.de

    SGB V § 106 Abs. 2; SGG § 123; SGG § 75 Abs. 2
    Wirtschaftlichkeitsprüfung in der vertragsärztlichen Versorgung; Arzneimittelregress wegen der Verordnung des Arzneimittels Polyglobin; notwendige Beiladung des Mitglieds einer Gemeinschaftspraxis

  • datenbank.nwb.de

    Sozialgerichtliches Verfahren - Auslegung eines Klageantrags durch Revisionsgericht - notwendige Beiladung des Mitglieds einer Gemeinschaftspraxis - Wirtschaftlichkeitsprüfung - Adressat eines Arzneikostenregresses bei einer Gemeinschaftspraxis - Krankenkasse - ...

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Bundessozialgericht (Terminbericht)

    Angelegenheiten der Vertragsärzte, des Vertragsarztrechts, des Vertragszahnarztrechts und der Vertragszahnärzte

  • auw.de (Kurzinformation)

    Bei Regressansprüchen gilt das "Verursacher-Prinzip"

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • SGb 2011, 205
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (19)

  • BSG, 08.12.2010 - B 6 KA 38/09 R

    Vertragsärztliche Versorgung - Auslegung nicht eindeutiger Prozessanträge -

    Auszug aus BSG, 09.02.2011 - B 6 KA 5/10 R
    Der Senat hat bereits im Streit um einen Verordnungsregress gegen die Beigeladene zu 2. für das Quartal IV/2000 dargelegt, dass das Gericht nach § 123 SGG über die vom Kläger erhobenen Ansprüche entscheidet, ohne an die Fassung der Anträge gebunden zu sein (Urteil vom 8.12.2010 - B 6 KA 38/09 R) .

    Er ist zu keinem Zeitpunkt förmlich beigeladen worden, eine konkludente Beiladung ist nicht möglich (Urteil des Senats vom 8.12.2010 - B 6 KA 38/09 R - RdNr 15) .

    Die Formulierung des Antrags, auch für dieses Quartal "eine Schadensersatzverpflichtung gegenüber Dr. K. festzusetzen", beruhte ganz offensichtlich auf einem Irrtum (vgl Urteil des Senats vom 8.12.2010 - B 6 KA 38/09 R - RdNr 19) .

    Vielmehr kommt eine Regressfestsetzung sowohl gegen die Gemeinschaftspraxis als auch gegen deren Mitglieder in Betracht (vgl Urteil des Senats vom 8.12.2010 - B 6 KA 38/09 R - RdNr 24) .

  • BSG, 23.06.2010 - B 6 KA 7/09 R

    Vertragsarzt - Gemeinschaftspraxis - keine Tätigkeit in freier Praxis bei Fehlen

    Auszug aus BSG, 09.02.2011 - B 6 KA 5/10 R
    Dementsprechend sind Regress- bzw Rückforderungsbescheide, die nur gegen einen Partner der Gemeinschaftspraxis gerichtet sind, nicht zu beanstanden (BSGE 89, 90, 93 = SozR 3-2500 § 82 Nr. 3 S 6; BSG Urteil vom 23.6.2010 - B 6 KA 7/09 R - RdNr 30, zur Veröffentlichung in BSGE und SozR 4-5520 § 32 Nr. 4 vorgesehen).

    Darauf, ob die Gemeinschaftspraxis noch fortbesteht oder bereits aufgelöst ist, kommt es auch insoweit nicht an (vgl § 730 Abs. 2 Satz 1 BGB; siehe dazu BSG SozR 4-2500 § 106 Nr. 26 RdNr 16; s auch BSG Urteil vom 23.6.2010 - B 6 KA 7/09 R, GesR 2010, 615, auch zur Veröffentlichung in BSGE und SozR 4-5520 § 32 Nr. 4 vorgesehen; zuletzt BSG Urteil vom 8.12.2010 - B 6 KA 33/09 R - RdNr 11, zur Veröffentlichung in SozR vorgesehen) .

  • BSG, 12.12.2001 - B 6 KA 3/01 R

    Gemeinschaftspraxis - Gesamtschuldner - Bekanntgabe - Bestimmtheit - Ermessen -

    Auszug aus BSG, 09.02.2011 - B 6 KA 5/10 R
    Dementsprechend sind Regress- bzw Rückforderungsbescheide, die nur gegen einen Partner der Gemeinschaftspraxis gerichtet sind, nicht zu beanstanden (BSGE 89, 90, 93 = SozR 3-2500 § 82 Nr. 3 S 6; BSG Urteil vom 23.6.2010 - B 6 KA 7/09 R - RdNr 30, zur Veröffentlichung in BSGE und SozR 4-5520 § 32 Nr. 4 vorgesehen).

    Umgekehrt hat der Senat dem einzelnen Praxispartner das Recht eingeräumt, Forderungen, die gegenüber der Gemeinschaftspraxis geltend gemacht werden, wahlweise zusammen mit seinen Praxispartnern gemeinschaftlich abzuwehren, oder sie - sowohl wenn sie nur gegenüber der Gemeinschaftspraxis als auch wenn sie auch ihm selbst gegenüber geltend gemacht werden - allein abzuwehren (BSG SozR 4-2500 § 106 Nr. 26 RdNr 16 unter Hinweis auf BSGE 89, 90, 92 f = SozR 3-2500 § 82 Nr. 3 S 5 und BSG, MedR 2004, 172) .

  • BSG, 05.05.2010 - B 6 KA 6/09 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - Zulässigkeit der Anschlussberufung - Vertragsarzt

    Auszug aus BSG, 09.02.2011 - B 6 KA 5/10 R
    Dieser Umstand fiel, offenbar weil hier kein quartalsweise festzusetzender Regress wegen unwirtschaftlichen Verordnungsverhaltens, sondern ein Regress wegen unzulässiger Arzneimittelverordnungen zu Gunsten eines einzelnen Patienten über mehrere Quartale hinweg betroffen war (zu den damit verbundenen verfahrensrechtlichen Konsequenzen näher BSGE 106, 110 = SozR 4-2500 § 106 Nr. 27, RdNr 22 ff) , auch weder der antragstellenden Krankenkasse noch dem Prüfungsausschuss bzw dem beklagten Beschwerdeausschuss auf.

    Der Senat hat bereits mit Urteilen vom 5.5.2010 (B 6 KA 6/09 R - BSGE 106, 110 = SozR 4-2500 § 106 Nr. 27 - und B 6 KA 20/09 R) in Verfahren, die ebenfalls Regresse wegen der Verordnung von Polyglobin durch Mitglieder der früheren Gemeinschaftspraxis betrafen, bestätigt, dass in derartigen Fällen ein Ersatzanspruch der Krankenkasse besteht .

  • BSG, 05.05.2010 - B 6 KA 20/09 R

    Zulässigkeit der Anschlussberufung im sozialgerichtlichen Verfahren; Zulässigkeit

    Auszug aus BSG, 09.02.2011 - B 6 KA 5/10 R
    Diese selbstverständliche Rechtsfolge hat der Senat in dem am 5.5.2010 entschiedenen Parallelverfahren B 6 KA 20/09 R, das ebenfalls die hier streitigen Quartale betraf, ausdrücklich zur Klarstellung in den Tenor seines Urteils aufgenommen.

    Der Senat hat bereits mit Urteilen vom 5.5.2010 (B 6 KA 6/09 R - BSGE 106, 110 = SozR 4-2500 § 106 Nr. 27 - und B 6 KA 20/09 R) in Verfahren, die ebenfalls Regresse wegen der Verordnung von Polyglobin durch Mitglieder der früheren Gemeinschaftspraxis betrafen, bestätigt, dass in derartigen Fällen ein Ersatzanspruch der Krankenkasse besteht .

  • BSG, 20.10.2004 - B 6 KA 41/03 R

    Vertragsarzt - Regress - Gemeinschaftspraxis - Haftung aller Mitglieder für

    Auszug aus BSG, 09.02.2011 - B 6 KA 5/10 R
    Zutreffend ist zwar, dass im Regelfall die Gemeinschaftspraxis Regresse wie auch etwaige Honorarkürzungen zu tragen hat (BSG SozR 4-2500 § 106 Nr. 6 RdNr 21; BSG SozR 4-2500 § 106 Nr. 26 RdNr 16; BSG Urteil vom 5.5.2010 - B 6 KA 21/09 R - SozR 4-2500 § 85 Nr. 57 RdNr 15; s auch BSG SozR 4-1500 § 141 Nr. 1 RdNr 17 sowie BSG SozR 4-5555 § 15 Nr. 1 RdNr 15).

    Es entspricht ständiger Rechtsprechung des Senats, dass für Regressansprüche der Institutionen der vertragsärztlichen Versorgung nicht nur die Gemeinschaftspraxis selbst einzustehen hat, sondern auch jedes ihrer Mitglieder (BSG SozR 4-2500 § 106 Nr. 6 RdNr 22; BSG SozR 4-2500 § 106 Nr. 26 RdNr 16; BSG Urteil vom 5.5.2010 - B 6 KA 21/09 R - RdNr 15, zur Veröffentlichung in SozR vorgesehen) .

  • BSG, 05.05.2010 - B 6 KA 21/09 R

    Vertragszahnärztliche Versorgung - Degressionsberechnung - Jahresbezug - Ausnahme

    Auszug aus BSG, 09.02.2011 - B 6 KA 5/10 R
    Zutreffend ist zwar, dass im Regelfall die Gemeinschaftspraxis Regresse wie auch etwaige Honorarkürzungen zu tragen hat (BSG SozR 4-2500 § 106 Nr. 6 RdNr 21; BSG SozR 4-2500 § 106 Nr. 26 RdNr 16; BSG Urteil vom 5.5.2010 - B 6 KA 21/09 R - SozR 4-2500 § 85 Nr. 57 RdNr 15; s auch BSG SozR 4-1500 § 141 Nr. 1 RdNr 17 sowie BSG SozR 4-5555 § 15 Nr. 1 RdNr 15).

    Es entspricht ständiger Rechtsprechung des Senats, dass für Regressansprüche der Institutionen der vertragsärztlichen Versorgung nicht nur die Gemeinschaftspraxis selbst einzustehen hat, sondern auch jedes ihrer Mitglieder (BSG SozR 4-2500 § 106 Nr. 6 RdNr 22; BSG SozR 4-2500 § 106 Nr. 26 RdNr 16; BSG Urteil vom 5.5.2010 - B 6 KA 21/09 R - RdNr 15, zur Veröffentlichung in SozR vorgesehen) .

  • BSG, 22.03.1988 - 5a RKn 11/87

    Kombinierte Anfechtungs- und Leistungsklage - Anfechtungs- und Feststellungsklage

    Auszug aus BSG, 09.02.2011 - B 6 KA 5/10 R
    Im Übrigen muss dann, wenn der Wortlaut eines Antrags nicht eindeutig ist, im Wege der Auslegung festgestellt werden, welches das erklärte Prozessziel ist (BSGE 63, 93, 94 = SozR 2200 § 205 Nr. 65 S 180; Keller aaO) .

    Allerdings können nur solche Umstände bei der Ermittlung des wirklichen Willens berücksichtigt werden, die für das Gericht und die anderen Prozessbeteiligten erkennbar sind (BSGE 63, 93, 94 = SozR 2200 § 205 Nr. 65 S 180 unter Hinweis auf BVerfGE 54, 1, 7).

  • BVerwG, 20.01.1993 - 7 B 158.92

    Klageänderung - Parteiwechsel - Auswechseln des Beklagten - Fristversäumnis -

    Auszug aus BSG, 09.02.2011 - B 6 KA 5/10 R
    Das LSG habe auch die Voraussetzungen für eine fristgerecht erhobene Klage verkannt, denn nach der Rechtsprechung des BVerwG (Beschluss vom 20.1.1993 - 7 B 158/92 - Buchholz 310 § 91 VwGO Nr. 24) sei eine geänderte Klage selbst dann nicht unzulässig, wenn ein neuer Beklagter erst nach Ablauf der Klagefrist in das Verfahren einbezogen worden sei.
  • BSG, 21.05.2003 - B 6 KA 33/02 R

    Gemeinschaftspraxis - Klagebefugnis und Aktivlegitimation eines Praxispartners -

    Auszug aus BSG, 09.02.2011 - B 6 KA 5/10 R
    Umgekehrt hat der Senat dem einzelnen Praxispartner das Recht eingeräumt, Forderungen, die gegenüber der Gemeinschaftspraxis geltend gemacht werden, wahlweise zusammen mit seinen Praxispartnern gemeinschaftlich abzuwehren, oder sie - sowohl wenn sie nur gegenüber der Gemeinschaftspraxis als auch wenn sie auch ihm selbst gegenüber geltend gemacht werden - allein abzuwehren (BSG SozR 4-2500 § 106 Nr. 26 RdNr 16 unter Hinweis auf BSGE 89, 90, 92 f = SozR 3-2500 § 82 Nr. 3 S 5 und BSG, MedR 2004, 172) .
  • BSG, 08.12.2010 - B 6 KA 33/09 R

    Vertragsärztliche Versorgung - Laborpraxis - Rechtmäßigkeit des Kostenaufschlags

  • BSG, 03.02.2010 - B 6 KA 37/08 R

    Vertragsärztliche Versorgung - Regressbescheid gegen Gemeinschaftspraxis -

  • BSG, 04.04.2006 - B 1 KR 5/05 R

    Krankenversicherung - Kostenerstattung - sozialrechtlicher Herstellungsanspruch -

  • BGH, 24.01.1952 - III ZR 196/50

    Beginn der mündlichen Verhandlung

  • BSG, 29.11.2006 - B 6 KA 21/06 R

    Besetzung der Spruchkörper mit ehrenamtlichen Richtern in vertrags (zahn)

  • BSG, 27.06.2007 - B 6 KA 27/06 R

    Bescheidungsurteil - Beschränkung der gerichtlichen Prüfungskompetenz im

  • BSG, 25.02.1993 - 2 RU 30/92

    Streitgegenstand - Berufung - Grundurteil

  • BVerfG, 25.03.1980 - 2 BvL 9/79
  • BSG, 16.05.1995 - 9 RVs 11/94

    Anspruch auf Erteilung des Nachteilsausgleiches "RF" - Auslegung eines Schreibens

  • BSG, 23.03.2011 - B 6 KA 11/10 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - Zuständigkeit - Spruchkörper für Angelegenheiten

    Diese gilt für schwebende Auseinandersetzungen um Forderungen und Verbindlichkeiten als fortbestehend (vgl § 730 Abs. 2 Satz 1 BGB; s dazu zuletzt BSG vom 8.12.2010 - B 6 KA 33/09 R - RdNr 11 mwN; BSG vom 9.2.2011 - B 6 KA 5/10 R - RdNr 23) .
  • BSG, 17.07.2013 - B 6 KA 14/12 R

    Nachstationäre Leistungen - Abgeltung mit Fallpauschale - kein Gegenstand der

    Bei sachgerechter Auslegung des Beschlusses des Zulassungsausschusses vom 31.10.2006, die auch dem Revisionsgericht möglich ist (vgl BSG vom 9.2.2011 - B 6 KA 5/10 R - Juris RdNr 17 mwN; BSG SozR 4-2500 § 75 Nr. 11 RdNr 20; BSGE 96, 161 = SozR 4-2500 § 13 Nr. 8, RdNr 16; BSGE 48, 56, 58) , wollte der Zulassungsausschuss mit dem Zusatz: "Eine Abrechnung innerhalb der ersten 14 Tage nach der Entlassung ist nur dann möglich, wenn eine Abrechnungsmöglichkeit nach § 115a SGB V nicht von den Fallpauschalen umfasst ist" ausschließen, dass der Kläger Leistungen in solchen Fällen erbrachte, in denen die nachstationäre Behandlung eines Versicherten von der Fallpauschale umfasst wäre, im Fall einer nachstationären Behandlung im Krankenhaus mithin keine über die Fallpauschale hinausgehenden Kosten entstanden wären.
  • BSG, 13.05.2015 - B 6 KA 27/14 R

    Vertragsärztliche Vergütung - Honorarforderung einer Kassenärztlichen Vereinigung

    Danach ist jedes Mitglied der BAG berechtigt, Forderungen, die gegenüber der BAG geltend gemacht werden, wahlweise zusammen mit seinen Praxispartnern gemeinschaftlich oder allein abzuwehren (BSG Urteil vom 8.12.2010 - B 6 KA 38/09 R -, MedR 2011, 823, Juris RdNr 25; BSG Urteil vom 9.2.2011 - B 6 KA 5/10 R -, USK 2011-10, Juris RdNr 23; BSG SozR 4-2500 § 106 Nr. 26 RdNr 16) .
  • BSG, 11.05.2011 - B 6 KA 23/10 R

    Vertragsärztliche Versorgung - Notdienst - Rechtmäßigkeit der Anordnung einer

    Bei sachgerechter Auslegung dieses Bescheides, die auch dem Revisionsgericht möglich ist (vgl BSG vom 9.2.2011 - B 6 KA 5/10 R - RdNr 17 mwN) , will die Beklagte dem Kläger damit aufgeben, sich während der Zeiten des Notdienstes nicht von dem Gelände der zentralen Notfallpraxis zu entfernen und sich nicht etwa (doch) in seiner Privatwohnung aufzuhalten.
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 26.06.2019 - L 3 U 194/16

    Zahlungspflicht für rückständige Unfallversicherungsbeiträge; Inanspruchnahme

    Dabei erstreckt sich die persönliche Haftung der Gesellschafter einer GbR grundsätzlich auch auf solche Verpflichtungen der Gesellschaft, die ihren Rechtsgrund in der Anwendung öffentlich-rechtlicher Normen haben (vgl Bundesfinanzhof , Beschluss vom 3. März 2011 - V B 17/10, juris; Bundesverwaltungsgericht , Urteil vom 14. Oktober 2015 - 9 C 11/14, BVerwGE 153, 109; Bundessozialgericht , Urteil vom 9. Februar 2011 - B 6 KA 5/10 R, juris; LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 4. Februar 2014 - L 22 SF 28/09 B E, juris) ; das gilt auch für die hier streitbefangenen Beitragsforderungen.
  • LSG Baden-Württemberg, 18.10.2013 - L 4 P 5153/12

    Soziale Pflegeversicherung - Versorgungsvertrag - Geltendmachung eines erhöhten

    Im Zweifel wird dieser den Antrag stellen wollen, der ihm am besten zum Ziel verhilft, wobei anzunehmen ist, dass er alles zugesprochen haben möchte, was ihm aufgrund des Sachverhalts zustehen kann (z.B. BSG, Urteile vom 13. März 1991 - 6 RKa 20/89 - und 9. Februar 2011 - B 6 KA 5/10 R -, beide in juris).
  • LSG Sachsen-Anhalt, 21.11.2011 - L 5 AS 413/11

    Sozialgerichtliches Verfahren: Voraussetzung der Zulässigkeit einer Beschwerde im

    Dabei ist anzunehmen, dass alles beantragt wird, was dem Leistungsbezieher aufgrund des Sachverhalts zustehen kann (BSG, Urteil vom 9. Februar 2011, B 6 KA 5/10 R, (11, 12); Urteil vom 24. Februar 2011, B 14 AS 49/10 R (12,14), juris).
  • LSG Sachsen-Anhalt, 06.10.2011 - L 2 AS 292/11

    Grundsicherung für Arbeitsuchende: Ermittlung des Wertes einer Beschwer bei

    Deshalb ist auch anzunehmen, dass alles beantragt wird, was dem Leistungsberechtigten aufgrund des Sachverhalts zustehen kann (vgl. BSG v. 09.02.2011 - B 6 KA 5/10 R - Juris Rn. 11, 12; BSG v. 24.02.2011 - B 14 AS 49/10 R - Juris Rn. 12, 14).
  • BSG, 21.03.2012 - B 6 KA 62/11 B
    Die Klägerin benennt zwar eine konkrete Entscheidung des BSG (Urteil vom 9.2.2011 - B 6 KA 5/10 R - Juris RdNr 12), von der das LSG abgewichen sei.
  • LSG Sachsen-Anhalt, 14.09.2011 - L 5 AS 186/11

    Sozialgerichtliches Verfahren - Zulässigkeit der Beschwerde - Ermittlung des

    Dabei ist anzunehmen, dass alles beantragt wird, was dem Leistungsbezieher aufgrund des Sachverhalts zustehen kann (BSG, Urteil vom 9. Februar 2011, B 6 KA 5/10 R, (11, 12); Urteil vom 24. Februar 2011, B 14 AS 49/10 R (12,14), juris).
  • BSG - B 6 KA 14/12 (anhängig)
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 19.02.2015 - L 3 KA 100/14
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